Lexikon · Steuer & Recht
Barlohnumwandlung: Definition & Grenzen
Die Barlohnumwandlung (Gehaltsumwandlung) bezeichnet die Umwandlung von Barlohn in Sachbezüge. Für steuerfreie Sachbezüge ist sie nicht zulässig, weil sie das Zusätzlichkeitserfordernis verletzt.
Warum sie steuerfreie Sachbezüge ausschließt
Steuerfreie Sachbezüge müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (§ 8 Abs. 4 EStG). Wird bestehendes Gehalt zugunsten eines Sachbezugs gekürzt, ist diese Zusätzlichkeit nicht erfüllt – die Steuer- und Beitragsfreiheit entfällt, und das Finanzamt behandelt die Leistung als Arbeitslohn.
Wichtig zu wissen
Der Unterschied liegt in der Herkunft der Leistung: Ein echter 50-€-Sachbezug kommt on top zum Gehalt, eine Barlohnumwandlung ersetzt einen Teil des Gehalts. Nur die Zusatzleistung ist begünstigt.
Prämienwerk bildet Prämien konsequent als Zusatzleistung ab und schließt Gehaltsumwandlung aus – die saubere Grundlage für steuerfreie Mitarbeiter-Prämien.
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