Lexikon
Prämien-Lexikon: Begriffe von A bis Z
Die wichtigsten Begriffe rund um Mitarbeiter-Prämien, Steuer und Loyalty – kurz, präzise und verständlich erklärt.
- Aufmerksamkeiten
Sachzuwendungen aus persönlichem Anlass des Mitarbeiters – bis 60 € inklusive Umsatzsteuer je Anlass steuer- und beitragsfrei.
- Barlohnumwandlung (Gehaltsumwandlung)
Umwandlung von Barlohn in Sachbezüge – für steuerfreie Sachbezüge nicht zulässig, weil sie das Zusätzlichkeitserfordernis verletzt.
- Bonusprogramm
Strukturiertes Programm, das Leistung oder Treue mit Vorteilen belohnt – für Mitarbeitende als Bonus, für Kunden als Punkteprogramm.
- Freigrenze vs. Freibetrag
Bei einer Freigrenze wird bei Überschreiten der gesamte Betrag steuerpflichtig, bei einem Freibetrag nur der übersteigende Teil.
- Fulfillment
Operative Abwicklung einer Einlösung: Bestellung, Beschaffung, Versand beziehungsweise Zustellung der Prämie und Statusverfolgung.
- Geldwerter Vorteil
Einnahme aus dem Arbeitsverhältnis, die nicht in Geld besteht, aber einen Geldwert hat – grundsätzlich lohnsteuerpflichtig, mit wichtigen Ausnahmen.
- Incentive
Leistungsbezogener Anreiz, der ein gewünschtes Verhalten fördert – etwa im Vertrieb oder bei Partnern.
- Incentivierung
Gezielter Einsatz von Anreizen, um gewünschtes Verhalten zu fördern – im Vertrieb, bei Partnern oder Mitarbeitenden.
- Loyalty-Programm (Kundenbindungsprogramm)
Strukturiertes Programm, das wiederkehrendes Verhalten mit Punkten oder Prämien belohnt und so die Bindung stärkt.
- Pauschalversteuerung (§ 37b EStG)
Pauschale Versteuerung von Sachzuwendungen mit 30 % durch den Zuwendenden; der Empfänger erhält die Zuwendung netto.
- Prämienkatalog
Kuratierte Auswahl an Sachprämien und Gutscheinen, gegen die Teilnehmende ihre Punkte einlösen – abgestimmt auf das Steuermodell.
- Prämiensystem
Gesamtheit der Regeln, nach denen Prämien verdient, verwaltet und eingelöst werden – Punktelogik, Katalog, Steuermodell, Auslieferung, Nachweis.
- Punkte-Ledger
Revisionssicheres, ausschließlich anfügendes Kontobuch aller Punktebewegungen – Salden werden abgeleitet, nie überschrieben.
- Sachbezug
Geldwerter Vorteil in Form von Waren, Dienstleistungen oder qualifizierten Gutscheinen statt Geld – als Gegensatz zum Barlohn.
- Sachbezugsfreigrenze
Monatliche 50-€-Grenze nach § 8 Abs. 2 EStG, bis zu der Sachbezüge steuer- und beitragsfrei bleiben.
- Sachbezugskarte
Aufladbare Guthabenkarte für den monatlichen 50-€-Sachbezug – gilt nur als Sachbezug, wenn sie die ZAG-Kriterien erfüllt.
- Sachzuwendung
Zuwendung in Sachform statt Geld an Mitarbeitende oder Geschäftspartner – Abgrenzung zum Sachbezug und steuerliche Behandlung nach §37b.
- ZAG (Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz)
Das Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz definiert in § 2 Abs. 1 Nr. 10, wann Gutscheine und Geldkarten als Sachbezug gelten.
- Zusätzlichkeitserfordernis
Steuerfreie Sachbezüge müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden (§ 8 Abs. 4 EStG).