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Lexikon · Steuer & Recht

Sachbezug: Definition & Beispiele

Ein Sachbezug ist ein geldwerter Vorteil, den Beschäftigte in Form von Waren, Dienstleistungen oder qualifizierten Gutscheinen statt in Geld erhalten. Er bildet den Gegensatz zum Barlohn und kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei bleiben.

Typische Beispiele

  • Waren- und Sachprämien aus einem kuratierten Prämienshop
  • qualifizierte Gutscheine und Geldkarten, die die Kriterien des ZAG erfüllen
  • verbilligte oder kostenlose Nutzung von Dienstleistungen des Arbeitgebers
  • Zuschüsse zu Verpflegung oder Gesundheitsleistungen im gesetzlichen Rahmen

Abgrenzung: Sachbezug oder Barlohn?

Entscheidend ist, ob die beschäftigte Person eine Sache oder Geld erhält. Nur echte Sachbezüge sind steuerlich begünstigt – über die Sachbezugsfreigrenze bleiben sie bis 50 € pro Monat steuer- und beitragsfrei (siehe 50-€-Sachbezug). Barauszahlungen, nachträgliche Kostenerstattungen und die Barlohnumwandlung gelten dagegen als Arbeitslohn und sind voll steuerpflichtig.

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