Lexikon · Steuer & Recht
Pauschalversteuerung nach § 37b EStG: Definition
Die Pauschalversteuerung nach § 37b EStG erlaubt es dem Zuwendenden, Sachzuwendungen pauschal mit 30 % zu versteuern. Der Empfänger erhält die Zuwendung dadurch netto und muss sie nicht selbst versteuern.
Wichtig zu wissen
- Der Steuersatz beträgt pauschal 30 % (zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer), getragen vom zuwendenden Unternehmen.
- Begünstigt sind Zuwendungen an eigene Mitarbeitende und an Geschäftspartner.
- Die Pauschalierung ist auf 10.000 € pro Empfänger und Jahr begrenzt.
Abgrenzung zum Sachbezug
Anders als der steuerfreie 50-€-Sachbezug kennt § 37b keine monatliche Wertgrenze, kostet den Zuwendenden aber 30 % Pauschalsteuer. Beide Modelle schließen sich pro Programm aus – Details im Ratgeber Pauschalversteuerung § 37b.
In Prämienwerk ist genau ein Steuermodell pro Programm technisch erzwungen, damit sich Sachbezug und § 37b nie vermischen – die passende Basis, um Mitarbeiter-Prämien sauber abzurechnen.
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