Lexikon · Steuer & Recht
Sachzuwendung
Sachzuwendung, Sachbezug und Geldleistung
Der Begriff Sachzuwendung ist weiter gefasst als der Sachbezug: Er umfasst Zuwendungen an eigene Beschäftigte ebenso wie Geschenke an Kunden oder Vertriebspartner. Entscheidend ist die Sachform – ausgezahltes Bargeld oder frei verfügbare Geldkarten gelten als Geldleistung und sind kein begünstigter Sachbezug.
Steuerliche Behandlung
Bis zur monatlichen Freigrenze bleibt eine Zuwendung als 50-€-Sachbezug steuer- und beitragsfrei. Höherwertige oder an Geschäftspartner gerichtete Sachzuwendungen kann das zuwendende Unternehmen pauschal mit 30 % nach § 37b EStG versteuern, sodass die Zuwendung beim Empfänger netto ankommt. Pro Programm gilt technisch genau ein Modell.
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