Lexikon · Steuer & Recht
Sachbezugsfreigrenze: Definition & Höhe
Die Sachbezugsfreigrenze ist die monatliche 50-€-Grenze nach § 8 Abs. 2 EStG, bis zu der Sachbezüge für Beschäftigte steuer- und sozialabgabenfrei bleiben.
Wichtig zu wissen
- Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag: Bei Überschreiten ist der gesamte Betrag steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.
- Die Grenze gilt pro Kalendermonat und Person – nicht genutzte Beträge sind nicht ansammelbar.
- Alle Sachbezüge eines Monats werden zusammengerechnet.
Beispiel
Ein Gutschein über 50 € bleibt steuerfrei. Kommt im selben Monat eine weitere Sachprämie über 10 € hinzu, sind volle 60 € steuer- und beitragspflichtig – die Grenze ist überschritten. Die praktische Anwendung erklärt der Ratgeber 50-€-Sachbezug.
Prämienwerk hinterlegt die monatliche 50-€-Logik direkt im System, sodass Überschreitungen auffallen, bevor sie zum Steuerproblem werden – so lässt sich der Sachbezug rechtssicher verwalten.
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