Lexikon · Steuer & Recht
Freigrenze vs. Freibetrag: Der Unterschied
Freigrenze vs. Freibetrag: Bei einer Freigrenze wird bei Überschreiten der gesamte Betrag steuerpflichtig, bei einem Freibetrag nur der übersteigende Teil. Dieser Unterschied entscheidet über die Steuerlast.
Beispiel
- Freigrenze (50 € Sachbezug): Bei 50,01 € sind die vollen 50,01 € steuer- und beitragspflichtig – nicht nur der 1 Cent darüber.
- Freibetrag (110 € Betriebsveranstaltung): Bei 130 € bleiben 110 € steuerfrei, nur die 20 € darüber sind steuerpflichtig.
Wichtig zu wissen
Der 50-€-Sachbezug ist eine Freigrenze – deshalb ist die exakte Einhaltung so wichtig (siehe 50-€-Sachbezug). Der 110-€-Betrag je Betriebsveranstaltung ist dagegen ein Freibetrag. Wer die Grenze überschreitet, kann alternativ die Pauschalversteuerung prüfen.
Prämienwerk überwacht die monatliche Freigrenze automatisch, damit sie nicht unbemerkt kippt – die Grundlage, um Mitarbeiter-Prämien steuerfrei zu halten.
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