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Lexikon · Steuer & Recht

Geldwerter Vorteil: Definition & Beispiele

Ein geldwerter Vorteil ist eine Einnahme aus dem Arbeitsverhältnis, die nicht in Geld besteht, aber einen Geldwert hat. Er zählt zum Arbeitslohn und ist grundsätzlich lohnsteuerpflichtig.

Typische Beispiele

  • Sachbezüge wie Waren oder qualifizierte Gutscheine
  • private Nutzung eines Dienstwagens
  • kostenlose oder vergünstigte Waren und Dienstleistungen des Arbeitgebers
  • Sachprämien aus einem Prämienprogramm

Wichtig zu wissen

Nicht jeder geldwerte Vorteil löst Lohnsteuer aus. Die wichtigsten Ausnahmen und Grenzen: die 50-€-Sachbezugsfreigrenze für monatliche Sachbezüge, Aufmerksamkeiten bis 60 € zu persönlichen Anlässen, der 110-€-Freibetrag für Betriebsveranstaltungen sowie die Pauschalierung nach § 37b EStG, bei der der Arbeitgeber die Steuer übernimmt. Greift keine dieser Regelungen, wird der Vorteil mit seinem Geldwert über die Lohnabrechnung versteuert.

Prämienwerk dokumentiert jeden geldwerten Vorteil aus dem Prämienprogramm revisionssicher und ordnet ihn genau einem Steuermodell zu – mehr unter Sachbezug verwalten.

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