Lexikon · Steuer & Recht
Sachbezugskarte: Definition & ZAG-Kriterien
Eine Sachbezugskarte ist eine aufladbare Guthabenkarte, über die Arbeitgeber ihren Mitarbeitenden den monatlichen 50-€-Sachbezug bereitstellen. Als Sachbezug gilt sie nur, wenn sie die ZAG-Kriterien erfüllt.
Wichtig zu wissen
Damit die Karte unter die 50-€-Sachbezugsfreigrenze fällt, muss sie die Kriterien des ZAG erfüllen: entweder ein begrenztes Akzeptanznetz oder eine begrenzte Produktpalette. Offene, überall einsetzbare Geldkarten sind dagegen kein Sachbezug – sie gelten als Geldleistung und sind voll steuerpflichtig.
Abgrenzung: Karte oder Prämienshop?
Die Alternative zur Karte ist ein kuratierter Prämienshop, in dem Mitarbeitende ihren Sachbezug direkt gegen ausgewählte Sachprämien einlösen – ohne Kartenlogistik und ohne Risiko unzulässiger Akzeptanzstellen. Welche Variante wann passt, zeigt der Vergleich Sachbezugskarte oder Prämienshop.
Prämienwerk betreibt den gebrandeten Prämienshop als Managed Service – mit steuerkonformer Abwicklung des 50-€-Sachbezugs und ausschließlich zulässigen Sachprämien im Katalog.
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