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Ratgeber · Steuer & Compliance

Weihnachtsgeschenke für Mitarbeiter: steuerfrei richtig schenken

Zum Jahresende möchten viele Betriebe Danke sagen. Steuerlich lauert dabei ein verbreiteter Irrtum: Die 60-€-Grenze für Aufmerksamkeiten gilt für Weihnachtsgeschenke nicht. Dieser Leitfaden zeigt die Wege, die tatsächlich tragen.

Der häufigste Irrtum: Weihnachten ist kein persönlicher Anlass

Für Aufmerksamkeiten bis 60 € gilt: Sie sind nur begünstigt, wenn sie aus Anlass eines persönlichen Ereignisses der beschäftigten Person überreicht werden – etwa Geburtstag, Hochzeit oder Jubiläum. Weihnachten ist ein allgemeiner, kalendarischer Anlass und betrifft alle gleichermaßen. Es zählt damit nicht als persönlicher Anlass. Die 60-€-Aufmerksamkeitsgrenze lässt sich für das klassische Weihnachtsgeschenk also nicht heranziehen – ein Fehler, der in der Praxis regelmäßig teuer wird.

Merksatz: Ein Geschenk „zu Weihnachten für alle" ist keine Aufmerksamkeit aus persönlichem Anlass. Wer es über die 60-€-Regel abrechnet, riskiert die Nachversteuerung.

Drei Wege, die tatsächlich funktionieren

Steuerfrei oder steuergünstig schenken lässt sich zu Weihnachten dennoch – über drei etablierte Instrumente, die sich je nach Wert und Anlass kombinieren lassen.

1. Der 50-€-Sachbezug im Dezember

Das einfachste Instrument ist die monatliche 50-€-Sachbezugsfreigrenze (§ 8 Abs. 2 EStG). Ein Sachgeschenk oder ein ZAG-konformer Gutschein bis 50 € bleibt im Dezember steuer- und beitragsfrei – wie in jedem anderen Monat. Zu beachten: Es handelt sich um eine Freigrenze, und andere Sachbezüge desselben Monats zählen mit. Wer im Dezember bereits einen Gutschein ausgegeben hat, hat den Rahmen unter Umständen schon ausgeschöpft.

2. §37b-Pauschalversteuerung für höherwertige Sachgeschenke

Soll das Geschenk mehr wert sein, greift die §37b-Pauschalversteuerung. Der Arbeitgeber versteuert die Sachzuwendung pauschal mit 30 % und übernimmt die Steuer für die Beschäftigten. Das Geschenk bleibt für den Empfänger dann steuerlich unbelastet. §37b eignet sich für höherwertige Sachpräsente, ist aber an eigene Voraussetzungen und Grenzen gebunden – Details erläutert der verlinkte Leitfaden.

3. Die Weihnachtsfeier über den 110-€-Freibetrag

Die betriebliche Weihnachtsfeier fällt unter den 110-€-Freibetrag für Betriebsveranstaltungen. Bis 110 € pro teilnehmender Person und Veranstaltung bleiben die Zuwendungen aus Anlass der Feier steuerfrei; anders als bei einer Freigrenze ist hier nur der übersteigende Teil zu versteuern. Kleine Präsente, die im Rahmen der Feier überreicht werden, können in diesen Freibetrag einfließen.

Weihnachten: die drei Wege im Vergleich
WegWertKosten / Behandlung
50-€-Sachbezug (Dez.)bis 50 €/Monatsteuer- und beitragsfrei (Freigrenze)
§37b-Pauschalierunghöherwertige Sachgeschenke30 % Pauschalsteuer durch Arbeitgeber
Weihnachtsfeierbis 110 €/Personsteuerfrei bis Freibetrag, darüber anteilig

Bargeld ist immer steuerpflichtig

Ein Punkt bleibt unverhandelbar: Geldgeschenke zu Weihnachten sind stets steuer- und sozialversicherungspflichtig. Auch eine als Geschenk deklarierte Barzahlung oder eine offene Geldkarte, die wie Bargeld funktioniert, fällt darunter. Begünstigt sind ausschließlich echte Sachbezüge und Sachzuwendungen – kein Bargeld und keine Barlohnersatzformen.

So planen Sie das Weihnachtsbudget sauber

  • prüfen, ob die 50-€-Freigrenze im Dezember noch frei ist oder bereits genutzt wurde
  • höherwertige Präsente bewusst über §37b abwickeln statt über die 60-€-Grenze
  • Weihnachtsfeier und Sachgeschenk getrennt betrachten – unterschiedliche Rechtsgrundlagen
  • keine Geldgeschenke oder offenen Geldkarten einsetzen
  • Wert, Empfänger und gewähltes Modell je Zuwendung dokumentieren

Wie Prämienwerk das umsetzt

Prämienwerk bildet die Weihnachtsaktion in Ihrem gebrandeten Prämienshop ab – mit einem Katalog aus echten Sachprämien statt Bargeld. Je Programm ist genau ein Steuermodell hinterlegt, sodass sich 50-€-Sachbezug und §37b nie vermischen. Höherwertige Weihnachtspräsente laufen sauber über die Pauschalierung, und für die Lohnabrechnung entstehen Exporte mit Wert und Zuflusszeitpunkt je Person. Das append-only Punkte-Ledger dokumentiert jede Zuwendung revisionssicher – auch die saisonale Weihnachtsaktion.

Gilt die 60-€-Grenze für Weihnachtsgeschenke?
Nein. Die 60-€-Aufmerksamkeitsgrenze gilt nur für Geschenke aus persönlichem Anlass, etwa Geburtstag oder Jubiläum. Weihnachten ist ein allgemeiner Anlass und fällt nicht darunter.
Wie kann ich Mitarbeitenden zu Weihnachten steuerfrei etwas schenken?
Über die monatliche 50-€-Sachbezugsfreigrenze im Dezember (steuer- und beitragsfrei) oder – bei höherwertigen Sachgeschenken – über die §37b-Pauschalversteuerung mit 30 %. Die Weihnachtsfeier fällt zusätzlich unter den 110-€-Freibetrag.
Darf ich statt eines Geschenks Bargeld auszahlen?
Bargeld ist immer steuer- und beitragspflichtig – auch als Weihnachtsgeschenk. Begünstigt sind ausschließlich echte Sachbezüge und Sachzuwendungen, keine Geldleistungen.
Dieser Beitrag gibt den Stand 2026 allgemein verständlich wieder und ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bitte klären Sie den Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.

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